Was ist ein Use & Access Committee (UAC)?

Beim Use & Access Committee (UAC) des Uniklinikums Erlangen (UKER) kann die Freigabe zur Nutzung von Daten aus der klinischen Routine für Forschungszwecke beantragt werden, für die der/die Antragsteller/-in nicht der/die (alleinige) Dateneigner/-in ist. Das können z.B. Daten aus einer anderen Klinik/Fachabteilung, aus einem der Labore des Klinikums oder auch interdisziplinär erhobene Daten sein. Die UAC-Geschäftsstelle stellt Informationen zum Ablauf sowie zu den Unterlagen, die zur Nutzungsfreigabe benötigt werden, zur Verfügung. Unter der Einbeziehung der Entscheidung der Ethikkommission sowie der datenschutzrechtlichen Vereinbarungen führt das UAC die fachliche und inhaltliche Prüfung der Anträge durch. Bei einem positiven Bescheid kann im Anschluss die Datenextraktion initiiert werden.

  • Der Datennutzungsantrag kann erst dann dem UAC zur Entscheidung vorgelegt werden, wenn:
    • bis zur festgesetzten Frist alle notwendigen Unterlagen vorliegen (siehe Infokasten rechts)
    • die Prüfung dieser Unterlagen von der UAC-Geschäftsstelle positiv beschieden wird
  • Für einen optimalen Prozessablauf der Datenbereitstellung ist eine vorzeitige Beratung mit dem Datenintegrationszentrum (DIZ)
    erforderlich.
  • Die Datenextraktion startet nach einem positiven UAC Votum und kann je nach Aufwand kostenpflichtig werden.

Rahmenbedingungen für die Datennutzung:

Die Rahmenbedingungen, Prozesse und Akteure werden in der lokalen UKER Nutzungsordnung geregelt. Die MII übergreifende Nutzungsordnung beschreibt das weitere Zusammenspiel mehrerer teilnehmender Einrichtungen an der Nutzung der Daten.